Maschinenelemente > Getriebe > Entwurf, Auslegung und konstruktive Gestaltung von Stirnradgetrieben > Übersetzungsverhältnisse, Zähnezahlen
Geometrische Randbedingungen
Meist vorgegeben durch Pflichtenheft:
Antriebsleistung, An- und Abtriebsdrehzahl, Wellendurchmesser, - höhe, - anordnung von An- und Abtriebswelle, Länge, Breite, Höhe, Anschlussmaße, Aufstellbedingungen
Wahl der Übersetzungsverhältnisse
i ≤ 6 (...8 ) -> 1 - stufiges Getriebe
i ≤ 35 (...45) -> 2 - stufiges Getriebe
i ≤ 150 (...200 ) -> 3 - stufiges Getriebe
Aufteilung der Gesamtübersetzung auf die Stufen so, dass erste Stufen größere Übersetzung, da dort kleinere Drehmomente zu übertragen sind.
Aufteilungsempfehlung:
i 1/2 = 0,7 · i 0,7 für 2 - stufiges Getriebe
i 1/2 = 0,55 · i 0,55
i 3/4 = i 0,32
Wahl der Zähnezahlen
Kleine Zähnezahlen z1:
geringes Bauvolumen
größerer Modul, höhere Belastbarkeit der Zähne
größere Geräuschentwicklung
möglichst Primzahl, Unterschnittgefahr beachten
Übliche minimale Ritzelzähnezahlen:
allgemeiner Maschinenbau z1 ca. 17
Kfz - Getriebe z1 ab (8) 10
Turbinengetriebe z1 ab 25
Zähnezahlen z1:
kein ganzzahliges Vielfaches von z1
möglichst keine gemeinsamen Teiler mit z1
( sonst immer gleiche Zahnpaare im Eingriff, Zahnfehler werden verstärkt)
Abstimmen von Zähnezahlen und Modul bzw. Teilkreisdurchmesser auf den erforderlichen Wellendurchmesser


Literatur: [1a]
