Für einen ausgewählten Flachriemenwerkstoff wird die erforderliche Riemenbreite entsprechend der maximal zu übertragenden Umfangskraft berechnet und der jeweils spezifischen Umfangskraft fu,zul (in N/mm Breite) bestimmt. Die Umfangskraft lässt sich aus der folgenden Gleichung bestimmen.
Die erforderliche Riemenbreite bestimmt sich anschließend aus
Die zulässige spez. Umfangskraft fu,zul wird über 2 verschiedene Wege berechnet, wobei für die Berechnung der erforderlichen Riemenbreite der kleinere von beiden Werten einzusetzen ist.
mit dem Winkelfaktor Cw
mit der Biegespannung
und der Fliehkraftspannung
Die Zugspannung im Riemen berechnet sich nach:
Beim Spannrollentrieb wird mit der Leertrumkraft F2 die Rollendruckkraft für die Spannrolle nach
berechnet.
Der Vorstellweg beim offenen und gekreuzten Flachriementrieb beträgt
Die Riemenlänge berechnet sich für einen offenen Trieb nach:
und für einen gekreuzten Trieb aus:
Für einen Spannrollentrieb (s. Bild) kann die Riemenlänge wie folgt bestimmt werden
Der beschriebene Berechnungsgang für die erforderliche Riemenbreite gilt für die in Bild dargestellten Flachriemenbau-arten. Unterschiedliche Ansätze sind nur bei der Berechnung des Umschlingungswinkel und der Riemenlänge anzusetzen.
Riemenscheibendurchmesser sowie Riemenscheibenbreiten sind in der DIN 111 genormt. Die Riemenscheiben sind mit einer Wölbung versehen, die eine Selbstjustierung des Riemens erzeugt.
Bei einer Riemenauslegung ist eine zulässige Riemenbreite aus der Tabelle 5.5 für einen vorgegebenen Durchmesser auszuwählen. Die Stufung der Durchmesser entspricht der Normzahlreiche R20. Die Stufung des jeweiligen Breitenbereiches der Normreihe R10.
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