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Jedes Werkstück wird durch Flächen äußerlich begrenzt. Diese Grenzflächen hinreichend und eindeutig zu beschreiben, ist Aufgabe der technischen Zeichnung. Die in einer Zeichnung eingezeichneten Linien, Maße und sonstige Angaben beziehen sich auf die geometrische Idealgestalt des Werkstückes. Diese geometrische Idealgestalt kann durch die Herstellung der Werkstücke nur annähernd erreicht werden.

Der Grenzbereich innerhalb dessen die Ist-Form im Vergleich zur Soll-Form (Idealform) noch hingenommen werden kann, heißt Toleranz. Die Größe der möglichen/zulässigen Toleranz ist abhängig von der Brauchbarkeit und Einsetzbarkeit des Werkstückes sowie dem fertigungstechnischen Aufwand (Kosten) zu dessen Herstellung.

Es ist bekannt, dass im Maschinenbau eine Halbierung der Toleranz mit einer Vervierfachung des Fertigungsaufwandes einhergeht. Die am Werkstück vorhandenen Begrenzungen (= Flächen) können

  • eine Abweichung von der geometrisch idealen Soll-Form
  • eine Abweichung von der gewünschten Soll-Lage besitzen

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