Bei der Fertigung von Werkstücken können die auf der Zeichnung angegebenen Maße nicht absolut genau eingehalten werden. Durch Fertigungsungenauigkeiten weichen die Istmaße vom Nennmaß ab.
Durch die Angabe von Toleranzen können die Abweichungen unter Berücksichtigung der Funktion des Werkstückes und einer wirtschaftlichen Fertigung begrenzt werden.
Die Funktion der so entstandenen Werkstücke bleibt also bei einer Fertigung innerhalb der angegebenen Toleranz erhalten.
Eine Toleranz wird stets mit dem Höchst- und dem Mindestmaß angegeben. Die Maßtoleranz ergibt sich aus der Differenz zwischen diesen Grenzmaßen. Die Abmessungen des gefertigten Werkstückes müssen zwischen den Grenzmaßen liegen.
Da tolerierte Maße einen erhöhten Fertigungsaufwand erfordern, sollten nur eng begrenzte Funktionsflächen mit toleriert werden, und zwar immer nur so genau wie nötig.